Allgemeine Geschäftsbedingungen
für den Verkauf an Unternehmer
(AGB Unternehmer)
von Clemens & Partner
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Stand: April 2011
§ 1 Allgemeine Bestimmungen und Geltungsbereich
(1)
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen Unternehmer (AGB Unternehmer) gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote, die den Verkauf von Gegenständen an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB durch
Harald Koep
Daimlerstraße 4
50189 Elsdorf
Tel.: 02274 – 3210
Fax: 02274 – 5263
eMail: info(at)clemens-partner.de
USt.Ident.Nr.: DE 151/608/951
(im Folgenden „Clemens & Partner“ oder „Verkäufer“ genannt)
zum Gegenstand haben. Sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB Unternehmer.
(2)
Diese AGB Unternehmer sind deshalb Bestandteil aller Verträge, die Clemens & Partner über die von Clemens & Partner angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter werden nicht anerkannt, sofern der Verwendung nicht im Einzelfall ausdrücklich schriftlich zugestimmt wird. Gleiches gilt für Vereinbarungen, insbesondere Einkaufsbedingungen des Kunden, mit denen von diesen AGB Unternehmer abgewichen wird.
(3)
Vertragserklärungen werden auch durch elektronische Übermittlung (E-Mail etc.) verbindlich.
(4)
„Kunden“ im Sinne dieser AGB Unternehmer sind entsprechend dem Anwendungsbereich ausschließlich Unternehmer.
§ 2 Vertragsschluss, Vertragsinhalt
(1)
Alle Angebote auf der Website www.clemens-partner.de oder in Katalogen stellen eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung durch den Kunden dar. Erst wenn Clemens & Partner die Bestellung des Kunden annimmt, kommt der Vertrag zu den vereinbarten Bedingungen zustande.
Diese Annahme durch Clemens & Partner erfolgt spätestens mit Auslieferung der Ware. Eine vorab übermittelte Bestellbestätigung stellt keine Annahme des Angebots dar. Deshalb sind Angebote bis dahin freibleibend und unverbindlich.
(2)
Auf der Website oder in Katalogen angegebene Preise gelten bis zum Erscheinen eines neuen Kataloges bzw. einer neuen Preisliste.
(3)
Für die Verwendbarkeit der Ware zum vom Kunden gewünschten Zweck ist der Kunde selbst verantwortlich, es sei denn, Clemens & Partner hätte im Einzelfall eine entsprechende Verantwortung für die Verwendbarkeit übernommen. Angaben zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Belastbarkeit und technische Daten) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung.
(4)
Beschaffenheitsgarantien bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung. Im Zweifel gibt Clemens & Partner als Lieferant keine besonderen Beschaffenheitsgarantien.
(5)
Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, zwischen der vereinbarten und der gelieferten Ware sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.
§ 3 Warenretouren
(1)
Sämtliche Retouren sind, ordnungsgemäß verpackt, frei Haus zu versenden, wobei die Transportgefahr beim Kunden als Absender verbleibt, bis die Ware in den Machtbereich von Clemens & Partner gelangt ist.
Dies stellt keine Einschränkung der Rechte des Kunden bei Mängeln der Ware dar.
(2)
Falls der Grund für die Rücksendung von Clemens & Partner nicht zu vertreten ist, ist Clemens & Partner berechtigt, als Schadensersatz eine etwaig ansonsten notwendige Gutschrift je nach Art und Umfang der Retourware, um 10%, mindestens aber 10,00 Euro zu kürzen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein nur geringerer Schaden entstanden ist.
(3)
Tritt der Kunde unberechtigt vom Vertrag zurück oder verweigert er die Annahme der Ware oder ist die Ware aus anderen Gründen nicht zustellbar, ist Clemens & Partner berechtigt, 10 % des Verkaufspreises für den durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Aufwand ersetzt zu verlangen. Weitergehende Schadensersatzansprüche und die gesetzlich bestehende Rechte bleiben hiervon unberührt. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein nur geringerer Schaden entstanden ist.
§ 4 Preise, Liefer- und Versandkosten
(1)
Die Preise verstehen sich in EURO und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer sowie sonstige Preisbestandteile.
Hinzu kommen die sich aus Ziffer 5 ergebenden Versand- bzw. Frachtkosten.
§ 5 Zahlungsbedingungen
(1)
Der Kaufpreis wird unmittelbar mit Vertragsschluss zur Zahlung fällig und ist vom Kunden spätestens 10 Tage nach Erhalt der Rechnung zzgl. Versandkosten zu zahlen; maßgeblich ist der Eingang des Betrags bei Clemens & Partner. Nach erfolglosem Ablauf der Frist kommt der Kunde ohne weitere Erklärung seitens Clemens & Partner in Zahlungsverzug.
Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen in Höhe von 8%-Punkten über dem Basiszinssatz an, wobei der Nachweis eines höheren Verzugsschaden vorbehalten bleibt.
(2)
Die Bezahlung erfolgt – soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist – grundsätzlich per Vorauskasse mittels Überweisung bzw. als Barzahlung bei Selbstabholung sowie im Fall der Anlieferung als Barzahlung nach Überweisung der Transportkosten. Deshalb steht ein etwaiger Vertragsschluss unter diesem Vorbehalt, sollten wir nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbaren.
(3)
Ein Zurückbehaltungsrecht und eine Aufrechnungsbefugnis stehen dem Kunden nur insoweit zu, wie seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
(4)
Wird die Abholung der Ware auf Wunsch des Käufers um mehr als zwei Wochen nach dem vereinbarten Abholtermin oder, wenn kein genauer Abholtermin vereinbart war, nach Anzeige der Bereitstellung von Clemens & Partner, verzögert, kann Clemens & Partner pro Tag ein Lagergeld in Höhe von 0,5 % des Kaufpreises, höchstens jedoch 10 % des Kaufpreises berechnen. Dem Kunden steht der Nachweis offen, dass Clemens & Partner kein oder ein nur geringerer Schaden entstanden ist.
(5)
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Lieferungen und Leistungen Eigentum von Clemens & Partner.
§ 6 Versandbedingungen
(1)
Lieferungen erfolgen ab Lager in Elsdorf bzw. ab Hersteller. Lieferfristen und Liefertermine beziehen sich auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten. Die Wahl der am besten geeigneten Versandart trifft Clemens & Partner.
(2)
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Elsdorf soweit nichts anderes bestimmt ist.
(3)
Versand- und Frachtkosten gehen zu Lasten des Kunden.
Für Verpackung und Versand fallen je nach Bestellvolumen unterschiedliche Kosten an und sind vor Vertragsabschluß zu benennen.
Bei Lieferung ins Ausland berechnen wir generell Frachtkosten, die ggf. gesondert vom Kunden angefragt werden können. Wir versenden ausschließlich in Länder der Europäischen Gemeinschaft und des Europäischen Wirtschaftsraums.
Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den Spediteur, Frachtführer
oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über.
Die Sendung wird von uns nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf seine Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert. Eine etwaig bestehende Versicherungsdeckung werden wir an den Kunden weitergeben, um einen etwaig entstandenen Schaden auszugleichen.
§ 7 Gewährleistungs- und Garantiebedingungen
(1)
Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware auf offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Kunden ohne weiteres auffallen, zu untersuchen. Zu den offensichtlichen Mängeln zählen z.B. auch das Fehlen von Zubehörteilen sowie erhebliche, leicht sichtbare Beschädigungen der Ware. Ferner fallen Fälle darunter, in denen eine andere Sache oder eine zu geringe Menge geliefert werden.
Solche offensichtlichen Mängel sind innerhalb von 2 Wochen nach Lieferung schriftlich zu rügen. Mängel, die erst später offensichtlich werden, müssen innerhalb von 2 Wochen nach dem Erkennen durch den Kunden gerügt werden. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Ware in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.
(2)
Bei berechtigter, fristgemäßer Mängelrüge ist Clemens & Partner berechtigt den Mangel zu beseitigen oder eine mangelfreie Ware zu liefern (Nacherfüllung). Bei der Nachlieferung ist die ersetzte Ware zurückzugeben. Kann der Mangel nicht innerhalb angemessener Frist behoben werden oder ist die Nachbesserung oder –lieferung aus sonstigen Gründen als fehlgeschlagen anzusehen, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Von einem Fehlschlagen der Nachbesserung ist erst dann auszugehen, wenn Clemens & Partner hinreichende Gelegenheit zur Nachbesserung oder -lieferung eingeräumt wurde, ohne dass der vertraglich vereinbarte Erfolg erzielt wurde, wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich ist, wenn sie verweigert oder unzumutbar verzögert wird, wenn begründete Zweifel hinsichtlich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn eine Unzumutbarkeit aus sonstigen Gründen vorliegt.
(3)
Ist der Mangel nicht erheblich oder ist die Ware bereits verarbeitet oder umgestaltet, steht dem Kunden nur das Minderungsrecht zu.
(4)
Aufwendungen im Zusammenhang mit der Nacherfüllung übernimmt Clemens & Partner nur, soweit sie im Einzelfall, insbesondere im Verhältnis zum Preis der Ware, angemessen sind. Aufwendungen, die dadurch entstehen, dass die verkaufte Ware an einen anderen Ort als den vereinbarten Erfüllungsort verbracht worden ist, übernimmt Clemens & Partner nicht, es sei denn, dies entspräche ihrem vertragsgemäßen Gebrauch.
(5)
Weitergehende Ansprüche des Kunden richten sich nach § 8.
(6)
Etwaige Rückgriffsrechte des Kunden nach §§ 478, 479 BGB bleiben unberührt.
(7)
Die Verjährungsfrist der Gewährleistungsrechte des Kunden beträgt 1 Jahr. Sie beginnt ab Ablieferung der Ware bzw. bei Übergabe an das Versandunternehmen. Diese Begrenzungen gelten nicht im Fall einer Haftung von Clemens & Partner gemäß nachstehendem § 8.
§ 8 Haftung
Wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsanbahnung und unerlaubter Handlung haftet Clemens & Partner – auch für Vertreter und sonstigen Erfüllungsgehilfen – nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schaden.
Im Übrigen ist eine Haftung auch für Mangel- und Mangelfolgeschäden, ausgeschlossen.
Diese Beschränkungen der Haftung auf leichte Fahrlässigkeit gelten nicht bei schuldhaftem Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten, insbesondere solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen durfte. In diesen Fällen ist die Haftung ebenfalls auf den bei Vertragsschluss vertragstypischen Schaden begrenzt.
Sämtliche Beschränkungen gelten nicht bei schuldhaft herbeigeführten Schäden des Lebens, des Körpers und der Gesundheit und auch dann nicht, wenn und soweit wir eine Garantie für die Beschaffenheit für die verkaufte Sache übernommen haben, sowie in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Die Regeln über die Beweislast bleiben hiervon unberührt.
§ 9 Gerichtsstand
(1)
Erfüllungsort für alle Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ist Elsdorf soweit nichts anderes bestimmt ist.
(2)
Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus dieser Geschäftsbeziehung ist nach unserer Wahl Elsdorf oder der Sitz des Kunden. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
(3)
Die Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) gilt nicht.